Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 5 Organe der Filmförderungsanstalt
Stand: 01.01.2025
Organe der Filmförderungsanstalt sind
1.
der Verwaltungsrat,
2.
das Präsidium und
3.
der Vorstand.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 5 FFG →
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- BVerfG, 28.01.2014 – 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem FilmförderungsgesetzZitiert von 105
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